Jetzt gratis Internet bis zum Jahresende!
arrowright-01

Informationen Smart Meter

Wir, die Stadtwerke Kitzbühel e.U. („Stadtwerke Kitzbühel“), arbeiten an der Energiewende und machen das Land energieeffizienter. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Umstellung auf sogenannte intelligente Messgeräte („Smart Meter“), die dazu führen sollen, das Nutzungsverhalten und den Energieverbrauch der Endverbraucher zu optimieren.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, Smart Meter in unserem Netzgebiet einzuführen. Bis Ende 2022 sollen österreichweit 40 % aller Endverbraucher mit Smart Metern ausgestattet sein.

Smart Meter haben viele Vorteile

Smart Meter sparen Zeit und Geld

  • Es sind kein Ablesetermin und keine Selbstablesung notwendig.
  • Es sind granulare Verbrauchsinformationen für den Endverbraucher und flexible Stromtarife möglich.
  • Ungewöhnliche oder hohe Verbräuche können sehr schnell erkannt werden.

Smart Meter sparen Nerven

  • Durch die laufende Verbrauchskontrolle können defekte elektronische Geräte im Haushalt oder im Betrieb schneller entdeckt werden.
  • Versorgungsunterbrechungen können schneller geortet und behoben werden.

Allgemeine Informationen

Was ist ein Smart Meter und wie funktioniert er?

Ein Smart Meter ist ein elektronisches Messgerät, das primär zur Messung und Speicherung des Energieverbrauches dient. Ein Smart Meter besitzt – im Gegensatz zum bislang gängigen Ferraris-Zähler – keine mechanisch bewegten Teile. Der Smart Meter ähnelt eher einem kleinen PC mit Display.

Smart Meter müssen den Energieverbrauch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben alle 15 Minuten im Zähler erfassen (sogenannte „Viertelstundenwerte“) und 60 Tage speichern können. Im Anschluss werden die Viertelstundenwerte gelöscht. Er verfügt über eine fernauslesbare, bidirektionale Datenübertragung („Auslesung“ oder „Übertragung“), kann also sowohl Daten und Informationen zu seiner Funktionsweise und Konfiguration empfangen als auch an den Netzbetreiber senden. Eine manuelle Erfassung des Zählerstandes vor Ort durch den Endverbraucher oder uns ist somit nicht mehr notwendig, da sowohl wir als Netzbetreiber, als auch der jeweilige Stromlieferant des Endverbrauchers, jedenfalls und ungeachtet des konkreten Netznutzungs- oder Stromliefervertrages, die für die Verrechnung notwendigen Informationen mithilfe der Smart Meter erhalten können. Es besteht für den Endverbraucher darüber hinaus mithilfe der neuen Smart Meter die Möglichkeit, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu setzen und dadurch bares Geld zu sparen, da er einen genauen Überblick über seinen Verbrauchsverlauf bekommen und mögliche Stromfresser einfach ausmachen kann. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen mechanischen Ferraris-Zähler, der nur den jeweils aktuellen Gesamtenergieverbrauch am jeweiligen Zählpunkt anzeigen kann, bietet ein Smart Meter zusätzlich zur detaillierteren Messung eine Reihe neuer Funktionen (z.B. umfangreiche Displayanzeige oder Erfassung von Qualitätsparametern).

In der Standardkonfiguration werden nicht die Viertelstundenwerte, sondern lediglich der einmal täglich erfasste Wert um 24:00 Uhr, also jener Wert, der den Verbrauch eines gesamten Tages widerspiegelt („täglicher Verbrauchswert“), ausgelesen. Eine Auslesung und Verwendung der im Zähler gespeicherten Viertelstundenwerte durch den Netzbetreiber ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Endverbrauchers oder zur Erfüllung von Pflichten aus einem vom Endverbraucher gewählten, auf Viertelstundenwerten basierenden Liefervertrag zulässig.

Die Übertragung der „Verbrauchswerte“ (also des täglichen Verbrauchswerts sowie bei Zustimmung oder vertraglicher Verpflichtung auch aller Viertelstundenwerte) zwischen Netzbetreiber und Zähler erfolgt über eine von uns bereitgestellte Infrastruktur.

Der Smart Meter ermöglich darüber hinaus, die Kundenanlage von der Ferne abzuschalten, die Wiedereinschaltung und Freigabe durch den Endverbraucher sowie deren maximalen Bezug an elektrischer Leistung zu begrenzen. Zusätzlich sind die Smart Meter mit einer internen Uhr sowie einer Kalenderfunktion ausgestattet. Zudem bieten sie die Möglichkeit, eine Fernsynchronisation der internen Uhr und Kalenderfunktion vorzunehmen. Der Smart Meter verfügt weiters über ein Status- bzw. Fehlerprotokoll und ein Zugriffsprotokoll. Zudem sind die Smart Meter mit einer Manipulationserkennung ausgestattet. Die Möglichkeit eines Softwareupdates aus der Ferne ist unter Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften vorgesehen.

Wie erfolgt beim Smart Meter die Ablesung?

Mit den bisher üblichen Ferraris-Zählern muss der Energieverbrauch auf Basis der Differenz des Zählerstandes zu jenem der letzten Ablesung errechnet werden. Bisher standen daher auch nur Informationen zum Gesamtverbrauch zwischen den einzelnen Ablesungen zur Verfügung, während der Smart Meter es ermöglicht, auch den Verbrauch zwischen beliebigen Zeiträumen darzustellen. Durch den Einsatz von Smart Meter wird der Verbrauch in einem bestimmten Zeitintervall (zB viertelstündlich, täglich) über Fernkommunikationswege in unsere zentralen IT-Systeme übertragen. Es ist also keine Ablesung durch uns oder eine Selbstablesung mehr erforderlich. Die Sichtanzeige am Smart Meter ist standardmäßig so konfiguriert, dass nur der aktuelle Zählerstand abgelesen werden kann. Zu Zwecken der Überprüfung von zusätzlichen, im Smart Meter gespeicherten verrechnungsrelevanten Werten ist auf Wunsch des Endverbrauchers die Anzeige des Smart Meters dahingehend freizugeben, dass eine Überprüfung dieser Werte anhand der Anzeige des Smart Meters selbst ermöglicht wird. Auf ausdrücklichen Wunsch des Endverbrauchers ist die Sichtanzeige zeitnah und kostenlos wieder in ihren ursprünglichen Konfigurationsstand zurückzusetzen. Wir bitten Sie, uns entsprechende Wünsche schriftlich mitzuteilen.

Was ist der Zeitplan für die Umstellung auf Smart Meter?

Der Zählertausch ist in unserem Netzgebiet bereits im Gange. Wir unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung, bis Ende 2022 mindestens 40 % und, im Rahmen der technischen Machbarkeit, bis Ende 2024 mindestens 95 % der Zählpunkte in unserem Netzgebiet mit Smart Metern auszustatten. Wir informieren alle Endverbraucher ausführlich über alle Maßnahmen betreffend die Zähler, den Ablauf, die Technologie, rechtliche Rahmenbedingungen und den Nutzen der Smart Meter. Möchte ein Endverbraucher seinen Smart Meter schon früher erhalten, so hat er dazu ebenfalls die Möglichkeit. Wenn um einen früheren Einbau eines Smart Meters ersucht wird, so wir verpflichtet, diesen innerhalb von sechs Monaten einzubauen.

Warum überhaupt Smart Meter?

Seit einigen Jahren findet zum Schutz des Klimas eine Umstellung des gesamten Energiesystems statt. Mit der Energiewende soll die emissionsreiche Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen möglichst weit reduziert werden und stattdessen auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Smart Meter sind ein wichtiger Baustein dieser Energiewende, da nur mit bestmöglichem Wissen und zuverlässigen Prognosen über die Verbrauchssituation die Stromnetze bei hohen Belastungsspitzen dauerhaft stabil gehalten und überschießende Kosten vermieden werden können. Mit Hilfe von Smart Metern können der Stromverbrauch über den Tag hinweg gleichmäßiger verteilt und teure Verbrauchsspitzen vermieden werden. Mögliche Einsparpotentiale für den Endverbraucher werden dabei durch einen genauen Überblick über Verbrauchsverlauf und Gewohnheiten transparent gemacht. Der Smart Meter ermöglicht darüber hinaus die Einführung von flexiblen Tarifmodellen, die den eigenen Nutzungsgewohnheiten angepasst sind.

Rechtsvorschriften

Welche Rechtsvorschriften sind beim Thema Smart Meter zu beachten?

Die Einführung der Smart Meter basiert auf den nachfolgenden rechtlichen Regelungen:

  • 3. EU-Binnenmarktpaket: Grundsätzliche Regelungen der Energiewirtschaft in Europa.
  • Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010): Regelt die generellen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in Österreich.
  • Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 (IMA-VO 2011): Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Metern in Österreich.
  • Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO): Regelung des verpflichtenden Einführungszeitraumes für Netzbetreiber in Österreich.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich zusätzlich auf der Webseite der E-Control Austria (www.e-control.at/recht).

Installation

Sind Umbaumaßnahmen bei der Installation nötig?

Der neue Smart Meter wird am Platz des alten Zählers installiert. Der Tausch dauert üblicherweise nicht länger als 15 Minuten. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Es kann vorkommen, dass die Stromversorgung kurzzeitig unterbrochen werden muss. Es entstehen durch die Installation keine zusätzlichen Kosten und es kommt zu keiner Änderung des Vertragsverhältnisses.

Wie erfährt man vom Installationszeitpunkt?

Der Endverbraucher erhält zeitgerecht alle notwendigen Erläuterungen zum Smart Meter. Diese Informationen werden in der Regel etwa drei Wochen vor dem geplanten Installationstermin an den jeweiligen Endverbraucher geschickt. Ist der Zähler bei dem Endverbraucher nicht frei zugänglich, so muss er beim Installationstermin anwesend sein. Ist der Zähler frei zugänglich, kann der Tausch des Zählers auch in Abwesenheit des Endverbrauchers erfolgen.

Wie lange hält ein Smart Meter?

Smart Meter haben in Österreich zehn Jahre Eichzeit. Smart Meter verlieren also nach zehn Jahren im Netz die Eichgültigkeit und müssen getauscht werden. Diese Zähler können nachgeeicht und für weitere zehn Jahre im Netz eingesetzt werden.

Was ist möglich, wenn man keinen Smart Meter haben will?

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) und die IME-VO enthalten eine sogenannte „Opt-Out-Regelung“. Endverbraucher können sich damit gegen die Funktionalitäten eines Smart Meters entscheiden, allerdings nicht gegen den Einbau des physischen Geräts an sich. Mehr Informationen zur „Opt-Out“ Konfiguration und den übermittelten Daten finden Sie unter dem Punkt „Welche Daten werden aus dem Smart Meter ausgelesen und übermittelt?“.

Datenschutz

Welche Daten werden im Smart Meter verarbeitet?

Der Stromverbrauch wird im Viertelstundenraster im Smart Meter erfasst und im Smart Meter rollierend gespeichert. Darüber hinaus werden Netzqualitätsdaten, Status-, Fehler- und Zugriffsprotokolle gespeichert.

Welche Daten werden aus dem Smart Meter ausgelesen und übermittelt?

Grundsätzlich werden nur jene Daten übermittelt, die für einen sicheren Netzbetrieb, für die Abrechnung und Verbrauchsinformation des Endverbrauchers erforderlich sind. Dabei handelt es sich um die Zählpunktidentifikationsnummer, die Tageszählerstände sowie Statusinformationen über den Zähler (Fehlermeldungen).

Über die Auslesung der Verbrauchswerte aus dem Smart Meter entscheidet die Konfiguration des Smart Meters. Der Smart Meter kann in drei verschiedenen Konfigurationen betrieben werden:

  • Gesetzliche Standardkonfiguration: Das Gesetz sieht vor, dass der Smart Meter grundsätzlich den Stromverbrauchswert des Endverbrauchers alle 15 Minuten (sogenannte „Viertelstundenwerte“) erfasst und für 60 Tage zu Zwecken der Verrechnung, Kundeninformation, Energieeffizienz, der Energiestatistik und der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebs speichert. Aus dem Smart Meter werden aber ohne die Zustimmung des Endverbrauchers nicht diese Viertelstundenwerte, sondern lediglich ein einmal täglich erfasster Wert ausgelesen, der den Verbrauch eines gesamten Tages widerspiegelt („täglicher Verbrauchswert“). Diese täglichen Verbrauchswerte werden von uns als Netzbetreiber ausgelesen und an den Energielieferanten des Endverbrauchers übermittelt.
  • „Opt-In“: Sollte sich der Endverbraucher ausdrücklich für die Konfiguration „Opt-In“ entscheiden, so werden auch die Viertelstundenwerte von uns ausgelesen und können dem Endverbraucher in transparenter Art und Weise zu seiner Information zur Verfügung gestellt werden, damit der Endverbraucher Stromfresser besser identifizieren und Stromkosten einsparen kann.
  • „Opt-Out“: Das Gesetz sieht auch eine „Opt-Out“-Konfiguration vor, wenn der Endverbraucher auf die Funktionen des Smart Meters verzichten will. Auch in diesem Fall muss der Zähler getauscht werden; der Smart Meter wird in dieser Konfiguration „Digitaler Standardzähler“ genannt. Eine Auslesung des aktuellen Stromverbrauchswerts (Zählerstand) erfolgt in diesem Fall nur aus Anlass und zu Zwecken der Jahresabrechnung („Jahresverbrauchswert“), einer Tarifänderung, einer Zwischenabrechnung auf Wunsch des Endverbrauchers oder eines Lieferantenwechsels. Der Smart Meter in der Konfiguration „Opt-Out“ verfügt zudem über keine Leistungsreduzierungs- bzw. Abschaltfunktion, ebenso ist keine Aufbereitung von detaillierten Informationen zu dem Energieverbrauch des Endverbrauchers möglich.

Nach § 84a Abs 1 ElWOG 2010 ist die Auslesung samt Verwendung von Viertelstundenwerten entweder mit ausdrücklicher Zustimmung des Endverbrauchers oder zur Erfüllung von Pflichten aus einem vom Endverbraucher gewählten, auf Viertelstundenwerten basierenden Liefervertrag zulässig.

Wenn der Liefervertrag des Endverbrauchers nicht auf Viertelstundenwerten basiert, er aber dennoch seine Viertelstundenwerte an den Lieferanten übermittelt haben möchte, so kann er dazu gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Nach § 84a Abs 2 ElWOG 2010 müssen Netzbetreiber alle täglichen Verbrauchswerte aus dem Smart Meter an die jeweiligen Lieferanten übermitteln. Viertelstundenwerte dürfen hingegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Endverbrauchers oder zur Erfüllung vertraglicher Pflichten an den Lieferanten übermittelt werden.

In begründeten lokalen Einzelfällen dürfen Netzbetreiber gemäß § 84a Abs 1 ElWOG 2010 Viertelstundenwerte auch ohne Zustimmung des Endverbrauchers aus dem Smart Meter auslesen, soweit dies für den Zweck der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebs unabdingbar ist. Die diesbezüglichen Daten sind unverzüglich zu löschen, sobald sie für die Erfüllung des Zwecks nicht mehr benötigt werden. Netzbetreiber haben der Regulierungsbehörde jährlich einen Bericht über die Anlassfälle für derartige Datenauslesungen zu legen.

Weiters dürfen Viertelstundenwerte auf Anordnung des „Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend“ zum Zweck der Elektrizitätsstatistik gemäß § 92 ElWOG 2010, insbesondere zu dem Zweck, Entwicklungen der tageszeitlichen Schwankungen (Tagesganglinien), der Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern sowie Entwicklungen der tageszeitlichen Schwankungen der Stromabnahme aus dem öffentlichen Netz auszuwerten aus dem Smart Meter ausgelesen werden. Daten dürfen aus einem Smart Meter für Zwecke der Statistik nur dann ausgelesen werden, wenn bei Netzbetreibern die hierfür erforderlichen statistischen Daten nicht vorhanden sind. Auf Basis der Verordnungsermächtigung des § 92 ElWOG 2010 wurde die Elektrizitätsstatistikverordnung 2016 erlassen.

Auf Anordnung der Regulierungsbehörde dürfen Viertelstundenwerte auch zum Zweck der Energielenkung gemäß Energielenkungsgesetz 2012 sowie zum Zweck der Überwachung nach § 88 ElWOG 2010 aus dem Smart Meter ausgelesen werden, sofern sie unmittelbar nach deren Auslesung mit Daten von anderen Endverbrauchern weitestmöglich aggregiert werden und anschließend anonymisiert und nur in dieser anonymisierten Form verwendet werden.
Der Endverbraucher ist im Falle einer Auslesung der Viertelstundenwerte ohne Einwilligung in jedem Fall zeitnah und somit jedenfalls binnen 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Auslesung darüber zu informieren.

Zum Zweck der Durchführung eines Wechsels, einer (Neu-)Anmeldung, einer Abmeldung oder eines Widerspruchs kann eine Verbrauchswerteübermittlung gemäß § 76 ElWOG 2010 stattfinden.

Empfänger

Emfpänger
Geschäftssitz (Land)
Grundlage für die Übermittlung in Drittland
Lieferanten
Österreich
Innerhalb des EWR
Verrechnungsstelle gemäß Wechsel-VO
Innerhalb des EWR
Innerhalb des EWR
Energie West Management- und Service GmbH
Österreoch
Innerhalb des EWR
Behörde und Gerichte
Österreich
Innerhalb des EWR
Rechtsanwälte und Steuerberater (im Konfliktfall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen)
Österreich
Innerhalb des EWR

Zu welchen Zwecken werden die Daten wie lange gespeichert?

Die im Smart Meter gespeicherten Daten werden dort 60 Tage für die Zwecke der Verrechnung, Kundeninformation, Energieeffizienz, der Energiestatistik und der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes gespeichert. Die vom Netzbetreiber ausgelesenen Daten (je nach Konfiguration) müssen gemäß § 81 Abs 4 ElWOG 2010 bzw § 3 Z 2 lit b DAVID-VO für einen Zeitraum von drei Jahren vom Netzbetreiber für die Zwecke der nachträglichen Kontrolle der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und für Auskünfte gegenüber berechtigten Endverbrauchern aufbewahrt werden.

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Daten aus dem Smart Meter verarbeitet?

  • Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO): Viertelstundenwerte, soweit sie nicht aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden
  • Vertragliche Verpflichtung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO): Tägliche Verbrauchswerte und Viertelstundenwerte, für die Verrechnung
  • Gesetzlichen Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO: Verbrauchswerte (täglicher Verbrauchswert und Viertelstundenwerte) in dem Ausmaß, wie im Punkt „Welche Daten werden aus dem Smart Meter ausgelesen und übermittelt?“ beschrieben.

Wie werden die Daten geschützt?

Die Daten aus dem Smart Meter werden ausschließlich verschlüsselt an uns übertragen und an den Lieferanten übermittelt. Es werden alle Daten gemäß dem Datenschutzgesetz verarbeitet.

Geht aus den Daten ein genaues Verbrauchsverhalten hervor?

In der gesetzlichen Standardkonfiguration wird nur ein täglicher Verbrauchswert ausgelesen, aus dem in aller Regel kein spezifisches Verbrauchsverhalten erkennbar ist und aus dem auch kein Rückschluss auf Lebensgewohnheiten getragen werden kann. In der „Opt-In“ Konfiguration, also mit ausdrücklicher Zustimmung des Endverbrauchers, werden auch Viertelstundenwerte ausgelesen. Aus diesen Werten ist erkennbar, wann am Tag ein erhöhter Energieverbrauch stattgefunden hat. Es kann auch aus diesen Werten jedoch nicht geschlossen werden, wann etwa das Fernsehprogramm gewechselt wird oder welche Maschine im Betrieb war. Es ist uns weder erlaubt, dies zu überprüfen, noch haben wir daran Interesse.

Welche Rechte stehen den Endverbrauchern im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu?

Jeder Endverbraucher hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von ihm bei uns verarbeitet werden (siehe im Detail Art 15 DSGVO), das Recht, seine Daten berichtigen oder löschen zu lassen (siehe im Detail Art 16 DSGVO), das Recht, die Verarbeitung seiner Daten einzuschränken (siehe im Detail Art 18 DSGVO), das Recht, der Datenverarbeitung zu widersprechen (siehe im Detail Art 21 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend zu machen (siehe im Detail Art 20 DSGVO). Sollte es trotz unserer Verpflichtung, die Daten rechtmäßig zu verarbeiten, wider Erwarten zu einer Verletzung des Rechtes auf rechtmäßige Verarbeitung der Daten kommen, besteht auch das Recht, eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde einzubringen.

An wen kann man sich bei Fragen zum Datenschutz wenden?

Bei Fragen können sich Endverbraucher jederzeit per E-Mail an datenschutz@stwk.kitz.net, per Post an Datenschutzkoordinator, Stadtwerke Kitzbühel, Jochberger Straße 36, 6370 Kitzbühel oder telefonisch an +43 5356 65651-0 wenden. Weiterführende Informationen sind zudem auch auf www.e-control.at und www.oesterreichsenergie.at zu finden.

Web-Portal und elektronische Information

Was ist das Web-Portal?

Spätestens sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Installation des Smart Meters können die dort gespeicherten Verbrauchswerte auf Wunsch ganz einfach im Web-Portal von dem jeweiligen Endverbraucher eingesehen werden. Dort sind alle Informationen zum Stromverbrauch ersichtlich und können analysiert und verglichen werden. Das hilft den Endverbrauchern, Stromfresser im Haushalt oder im Unternehmen zu erkennen und somit Energie zu sparen. Die Verbrauchswerte sind zumindest einmal täglich aus dem Smart Meter auszulesen und bereits zwölf Stunden nach Auslesung aus dem Smart Meter im jeweiligen Account, sofern der Endverbraucher einen solchen angelegt hat, im Web-Portal eingespeist.

Selbstverständlich sorgen wir für eine sichere Identifizierung und Authentifizierung der Endverbraucher im Web-Portal sowie für eine verschlüsselte Übermittlung der Daten nach dem Stand der Technik.

Wie erhalte ich Zugang zum Web-Portal?

Der Endkunde kann sich selbständig einen Account anlegen. Dafür ist die Kundennummer und eine Anlagennummer erforderlich. Je E-Mail-Adresse kann nur eine Kundennummer verknüpft werden. Sollte eine weitere Kundennummer dem Account hinzugefügt werden müssen, geschieht das nur auf schriftlichen Antrag und nur dann, wenn der Endkunde persönlich im Kunden-Service anwesend ist, um sich im Portal zu authentifizieren.

Welche Informationen sind im Web-Portal ersichtlich?

Im Web-Portal können jeweils nur jene Verbrauchswerte dargestellt werden, die in der vom Endverbraucher gewählten Konfiguration des Smart Meters von uns ausgelesen und zur Information des Endverbrauchers verwendet werden dürfen (für genauere Informationen dazu siehe Punkt „Datenschutz“). Die Konfiguration des Smart-Meters kann auch direkt im Web-Portal stattfinden.

Unter dem portal.stadtwerke-kitzbuehel.at werden gemäß ElWOG 2010 § 84 Ihre Verbrauchsdaten zur Verfügung gestellt. Diese Datenbereitstellung endet jeweils nach Ablauf von 36 Monaten ab Verfügbarkeit sowie im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses mit uns als Netzbetreiber. Diese Datenskalierung kann im Falle der Standard-Konfiguration auf Monat, Woche, Tag und im Falle von Opt-In mit Stunde und 15 Minuten gewählt werden. Bei Opt-Out ist die Skalierung – wie auch schon beim analogen Zähler – nur jährlich möglich.

Des Weiteren stellen wir in diesem Portal Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, dass Sie Ihre Stammdaten einsehen können. Darunter fallen Daten wie Anrede, Akad. Titel, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Stiege / Stock, Tür, PLZ, Ort, Land, Mobilnummer, Telefonnummer. Sie haben auch Möglichkeit den Versand Ihrer Rechnung zu steuern: Originalrechnung per Post, Rechnung nur im Portal oder PDF-Rechnung per E-Mail an eine E-Mail Adresse. Sie haben auch Möglichkeit die Zahlungsart der jeweiligen Anlage abzuändern. Barzahler, Online-Banking und Bankeinzug (in diesem Fall mit Kontoinhaber, Gültig ab, IBAN, BIC). Bei dieser Ermächtigung können Sie sich nur auf eine Anlage oder alle Anlagen unter der Kundennummer beziehen.

Darüber hinaus sehen Sie im Portal alle weiteren Produkte, die Sie von uns beziehen mit den jeweilige Art, Anlagennummer, Name und Anschrift. Gegebenenfalls sehen Sie auch die Zählpunktsbezeichnung sowie die eindeutige Geräte-Nummer.

Des weiteren können Sie im Web-Portal auch die Höhe der Teilzahlungsbeträge nach oben anpassen – Reduktionen können nur im Kunden-Service vorgenommen werden.

Im Web-Portal haben Sie darüber hinaus Möglichkeit Ihre Rechnungen im Format PDF herunter zu laden. Für diese gilt die Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren.

Auch können Sie im Portal Ihre Teilzahlungsbewegungen nachvollziehen: Datum der Vorschreibung, Fälligkeit, Höhe der Vorschreibung, Höhe der Zahlung und auch den dazugehörigen Text. Sie können diese Werte auch als Saldenübersicht je Anlagennummern ansehen. Diese Kontenbewegungen werden ebenfalls 7 Jahre gespeichert.

Im Portal ist es möglich, dass Sie selbst die Granularität (Skalierung) ändern. Dies bedeutet, Sie können – wenn ein Smart Meter verbaut ist – die Auslesung von Opt-Out auf Standard oder Opt-In abändern. Somit können Sie die Datendichte erhöhen und Ihren Stromverbrauch besser analysieren. Der umgekehrte Weg, die Abänderung von Opt-In auf Standard bzw Standard auf Opt-Out oder Opt-In auf Opt-Out kann nur im Kunden-Service abgewickelt werden.