Das Christkind verschenkt Ladestrom
Die gegenwärtigen Herausforderungen sind vielfältig. Einerseits sollen wir Strom sparen - und andererseits sollen wir E-Autos fahren. Paradox, oder?
Das Ziel der E-Autos ist klar: Dadurch, dass diese Antriebsart höchst effizient ist und sie beim Fahren kein schädliches CO2 ausstößt, ist diese Antriebsform im Individualverkehr zu präferieren. Bei den Stadtwerken Kitzbühel konnten wir durch den Umstieg auf E-Autos in jenen Bereichen, wo es sinnvoll ist, nicht nur die 75 % der Antriebsenergie, sondern im Jahr 2022 mehr als 27 to CO2 an Emissionen einsparen. Selbstverständlich kann das nur in dem Bereich der Flotte geschehen, wo wir in der Daseinsvorsorge allenfalls Verzögerungen in der Anfahrt in Kauf nehmen können. In vielen Bereichen müssen wir aber mit allradgetriebenen Transportern im Einsatz sein, um Sie zu versorgen. Das ist unser Auftrag.
Aus der anderen Perspektive betrachtet ist es gegenwärtig so, dass wir aus unterschiedlichsten Gründen in Europa - und davon sind wir Teil - Strom sparen müssen, weil entweder Kraftwerke nicht in Betrieb sein können oder weil hohe Einkaufspreise der zu verstromenden Primärenergie den Preis für Strom in exorbitante Höhen treiben. In dieser Perspektive sind einerseits imens hohe Energiekosten, die aufschlagen, oder es stellt sich überhaupt die Frage, ob der Strom, der in der Sekunde gebraucht wird, überhaupt produziert werden kann und wenn ja, ob er über die freien Leitungskapazitäten den Weg vom Kraftwerk zum Kunden finden kann.
Nun ist es so, dass aufgrund EU Gesetzgebung auch in Österreich eine CO2 Bepreisung stattfindet und Einsparmengen gemeldet werden können. Der einzelne Bürger kann das nicht, aber wir als Stadtwerke Kitzbühel können diese eingesparten CO2 Mengen sammeln und einmelden und können dafür unserem Energiekunden bis zu 1.095 kWh für das Kalenderjahr 2023 schenken, wenn seine Einmeldung seitens des Bundes anerkannt wurde. Schenken bedeutet, dass wir die 1.095 kWh mit unserem jetzt gültigen Verkaufspreis 0,38 ct/kWh multiplizieren und diesen netto-Geldwert € 416,10 auf der Jahresabrechnung 2023/24 im April 2024 gutschreiben können. Diese Gutschrift kann nur erfolgen, wenn im 1. Quartal 2024 die eingemeldete CO2 Menge des jeweiligen Kunden bei der Behörde anerkannt wurden. Sollte das E-Auto nicht von 01.01. - 31.12.2023 auf den Kunden angemeldet sein, sollte der Stromliefervertrag nicht in diesem Zeitraum bei den Stadtwerken aufrecht sein, sollte die Heimladestelle (kein Notladekabel!) nicht den gesamten Zeitraum gegeben sein, so erfolgt die Anrechnung aliquot.