Jetzt gratis Internet bis zum Jahresende!
arrowright-01

Hohe Restforderung vermeiden

Der Abrechnungszeitraum der Stadtwerke Kitzbühel ist immer von 1. April bis 31. März des Folgejahres.

Die Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der die
Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 jährlich angepasst wird, gilt immer von 1. Jänner bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Das Abrechnungsjahr 01.04.2022 bis 31.03.2023 bringt noch nie da gewesene Herausforderungen, die folgende sind:

  • Erneuerbaren Förderpauschale erlassen von 01.01.22 - 31.12.22
  • Erneuerbaren Förderbeitrag erlassen von 01.01.22 - 31.12.22
  • Elektrizitätsabgabe 1,5 ct/kWh reduziert auf 0,1 ct/kWh von 01.05.22 - 30.06.23
  • "Strompreisbremse" bei 10 ct/kWh 01.12.22 - 30.06.24 für die ersten 2.900 kWh jährlich für natürliche Personen mit Standardlastprofil H0, HA, HF bis max. 40 ct/kWh

Im August 2022 musste ein Vorschlag ausgearbeitet werden, in welcher Höhe mit 01.11.2022 eine Preisanpassung für den Arbeitspreis je kWh durchgeführt wird. Dieser Vorschlag wurde Anfang September in dem dafür zuständigen Ausschuss einstimmig beschlossen. In weiterer Folge wurden die Endkunden über die bevorstehende Preiserhöhung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Musterformulierung informiert.

Aus diesem Grund gehen die Stadtwerke Kitzbühel behutsam vor und informieren jene Kunden, die mehr als 3.500 kWh jährlich an Elektrizität verbrauchen, dass Ihre Teilzahlungsbeträge ab 10.12.2022 angepasst werden müssen.

Wir haben all uns aktuell bekannten Faktoren berücksichtigt, um Ihnen eine hohe Nachzahlung im April 2023 zu ersparen. Durch die Anpassung des Teilzahlungsbetrages kann es aber dennoch zu einer Nachzahlung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie mehr Strom verbrauchen, als letztes Jahr. Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie den Energiekostenscheck nicht einlösen dürfen oder können. Auch kann die erneute Einführung der Erneuerbaren Förderpauschale oder des Erneuerbaren Förderbeitrages zu einer Steigerung führen.

Es ist auch möglich, dass Sie ein Guthaben aufbauen, das wir dann selbstverständlich zurückzahlen. Ein Guthaben kann aus heutiger Sicht nur dadurch zustande kommen, dass Sie Ihren Stromverbrauch einschränken – das sehen wir dann mit der Jahresablesung im März 2023.

Wir dürfen Ihnen zusichern, dass wir die Anpassung mit größter Sorgfalt kalkuliert haben!