Jetzt gratis Internet bis zum Jahresende!
arrowright-01

Stadtwerke sind innovativ

Was der Wunsch der EU-Kommission ist, können die Stadtwerke Kitzbühel seit 01.09.2023 tatsächlich umsetzen. Neben einem Fixpreis kann auch ein dynamischer Stromtarif angeboten werden.
Die Stadtwerke bieten seit 1. Juli 2023 den Fixpreis Tarif KitzAktuell 07.23 an, dessen Arbeitspreis 20 ct/kWh netto ist. Die monatliche Grundgebühr beträgt 5,00 Euro netto.
Nach langen Entwicklungsarbeiten (14 Wochen) sind die Stadtwerke nun seit 1. September 2023 in der Lage für alle technisch ausgestatteten Kunden einen dynamischen Stromtarif anzubieten.
Variable Stundenpreise
Täglich werden die Stundenpreise für den Folgetag an der EPEX SPOT SE mit Sitz in Paris auch für Österreich festgelegt. Dieser ist abhängig davon, wie viel Strom in der spezifischen Stunde nachgefragt wird und welche Kraftwerke in Betrieb gehen müssen, um diesen Bedarf zu decken. Das bedeutet, dass dieser Preis für jede Stunde des Tages ein anderer ist und somit variiert. Diesen Preis können nun die Stadtwerke an ihre Kunden verrechnen. Dafür verlangen sie eine Handling Fee, also eine Abwicklungsgebühr, von 5,00 ct/kWh netto. Die Grundgebühr von 5,00 Euro netto monatlich ist gleich hoch wie im Fixpreisprodukt.
Im dazugehörigen Produkt- und Preisblatt sind die Risiken und Chancen in diesem dynamischen Produkt dargelegt und die Stadtwerke informieren auch gerne im persönlichen Gespräch darüber.
Vorgabe für KitzDynamisch ist das Vorhandensein eines Smart Meters und die Bekanntgabe einer E-Mail Adresse für die Korrespondenz samt Rechnung. Täglich (18.00 Uhr) übermitteln die Stadtwerke in einem Newsletter die Stundenpreise des Folgetages.
Beiden Produkten gemeinsam ist, dass on Top die 6 % Gebrauchsabgabe und die 20 % USt. kommen.
Diese Tarife sind exklusive Netzkosten und exkl. Steuern und Abgaben, die auf Ihrer Stromrechnung zusätzlich angeführt sind oder vom Netzbetreiber separat in Rechnung gestellt werden.
Keine Mindestvertragslaufzeit
Auch wurde bei dem neuen Produkt KitzDynamisch bereits der Änderung im ElWOG 2010 Rechnung getragen, die besagt, dass Endkunden in einem dynamische Strompreisprodukt unabhängig allfälliger Bindefristen oder Mindestvertragslaufzeiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wechseln dürfen. Somit gibt es auch in diesem neuen Produkt keine Mindestvertragslaufzeit.
Für die EU Kommission ist es wichtig, dass Endkunden zwischen einem Fixpreisprodukt und einem dynamischen Produkt wählen können. Sie sollen selbst für sich entscheiden können, welches Produkt ihren Bedarf am Besten deckt und sie dadurch Kosten sparen können.
Für die Stadtwerke ist es wichtig, dass sie mit ihrer 130-jährigen Geschichte auch heute für ihre Kunden da sind und innovativ vorangehen. Auf vielen Ebenen gilt es Neues auszuprobieren und das Beste für die Kitzbüheler Bevölkerung umzusetzen.