Kanalanschluss
Nach § 8 des Tiroler Kanalisationsgesetzes 2000 hat der Bauwerber mit dem Betreiber der öffentlichen Kanalisation (Stadtwerke Kitzbühel) einen schriftlichen Vertrag über den Anschluss der Anlage an die öffentliche Kanalisation abzuschließen. Gültig für häusliches Abwasser.
Das Ansuchen zum Abschluß eines Anschlußvertrages hat zu enthalten:
- Anbot (2 fach, siehe nachfolgend)
- Antragsbeilage A1 Häusliches Abwasser (2 fach, siehe nachfolgend)
- Nachweis der Entsorgung der Oberflächenwässer (2 fach)
- Lageplan über Ausführung und Lage der Trennstelle zwischen privater Grundleitung und städtischer Schmutzwasserkanalisation (2 fach)
Bei Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, ist der Indirekteinleitervertrag mit dem Abwasser- und Abfallverband Großache Süd abzuschließen.