Häufige Fragen
Welches FAIR+PLUS Produkt ist das Richtige für mich?
Für den Privatbereich stehen FAIR+PLUS Privat und FAIR+PLUS Nacht zur Auswahl. Wenn Sie einen höheren Verbrauch in der Nacht haben, bspw. mit einem Nachtstromboiler oder Nachtspeicherheizung, kann der Nacht Tarif Vorteile bieten. Ob er konkret für Ihr Stromverhalten sinnvoll ist, berät Sie gerne unser Team vom Kunden-Service persönlich oder unter Telefon +43 5356 65651-16 bzw +43 5356 65651-17
Wo erfahre ich, mit welchem Produkt mein Stromverbrauch abgerechnet wird?
Sie sehen auf der Rechnung, welches Produkt Sie derzeit beziehen. Oder fragen Sie unser Team vom Kunden-Service persönlich oder unter Telefon +43 5356 65651-16 bzw +43 5356 65651-17
Wie sieht es mit den Vertragslaufzeiten aus?
Der Netzzugangsvertrag wird auf die Dauer des Bestands abgeschlossen, dh so lange Sie im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Kitzbühel Ihren Strom beziehen wollen, müssen Sie diesen Vertrag mit uns geschlossen haben.
Der Stromlieferungsvertrag wird zunächst befristet auf ein Jahr beginnend ab dem Zeitpunkt des Lieferbeginns abgeschlossen; er verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien spätestens acht Wochen vor Ende der ursprünglichen Vertragsdauer der Verlängerung widerspricht. Verbraucher und Kleinunternehmen können der Verlängerung bis spätestens 2 Wochen vor dem Ablauf des ersten Vertragsjahres widersprechen.
Wurde der Stromlieferungsvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, können Verbraucher und Kleinunternehmen den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für alle anderen Kunden ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Der Stromlieferant kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen kündigen.
Jede Kündigung ist schriftlich zu erklären und bedarf zu ihrer Wirksamkeit des Zugangs beim jeweils anderen Vertragspartner. Endverbraucher ohne Lastprofilzähler können für die Einleitung und Durchführung des Wechsels relevante Willenserklärungen gegenüber dem Lieferanten elektronisch über dessen Website bzw. in dessen Kundenportal zu jeder Zeit formfrei vornehmen.
Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis ist jener Preis, der aus den verbrauchten Kilowattstunden (kWh) im Abrechnungszeitraum entsteht.
Was versteht man unter Wirkarbeit?
Als Wirkarbeit wird jene Energie bezeichnet, die tatsächlich vom Verbraucher abgenommen wird.
Was ist der Leistungspreis?
Der Leistungspreis ist jener Preis, der durch die Bereitstellung von Energie entsteht.
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist eine pauschale Abgeltung für den Administrationsaufwand.
Was ist die Elektrizitätsabgabe (Energiesteuer)?
Ist die vom Finanzministerium verordnete Energiesteuer auf Strom. Diese wird von den Stadtwerken eingehoben und an das Finanzamt abgeführt.
Was sind die im Nettobetrag enthaltenen Netzkosten?
Netzkosten sind Gebühren für die Benützung des Stromnetzes. Diese werden von der e-Control als Behörde festgesetzt und wir sind verpflichtet sie einzuheben.
Wie errechnet sich mein monatlicher Teilbetrag?
Wenn Sie bereits Kunde bei den Stadtwerken Kitzbühel sind, wird der Rechnungsbetrag Ihrer letzten Jahresabrechnung durch 11 dividiert und ergibt somit Ihre monatliche Akontozahlung. Bei einer Neuanmeldung wird der monatliche Teilbetrag einvernehmlich mit Ihnen festgelegt. Der monatliche Teilbetrag errechnet sich aus dem voraussichtlich anfallendem Stromverbrauch bis zur nächsten Jahresablesung.
Warum sind auf meiner Rechnung mehrere Verbrauchszeiträume angeführt?
Mehrere Zeiträume können aufgrund von Tarifänderungen, Zählertausch usw. entstehen.