Jetzt gratis Internet bis zum Jahresende!
arrowright-01

Grundversorgung

Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben und aufgrund dessen von Ihrem Energielieferanten gekündigt wurden, haben Sie das Recht auf Grundversorgung. Die Stadtwerke Kitzbühel müssen Sie im Verteilnetzgebiet der Stadtwerke Kitzbühel als Netzbetreiber und als Energielieferant in die Grundversorgung aufnehmen.

Für diesen Fall gilt § 77 (2) ElWOG 2010:
"Der Allgemeine Tarif der Grundversorgung für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, versorgt werden. Der Allgemeine Tarif der Grundversorgung für Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG darf nicht höher sein als jener Tarif, der gegenüber vergleichbaren Kundengruppen Anwendung findet. Dem Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG der sich auf die Grundversorgung beruft, darf im Zusammenhang mit der Aufnahme der Belieferung keine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abverlangt werden, welche die Höhe einer Teilbetragszahlung für einen Monat übersteigt."

Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Tarife in der Grundversorgung. Welcher Tarif für Sie zutrifft, richtet sich danach, in welcher Verbrauchergruppe Sie aufgrund Ihres Verbrauchsverhaltens fallen.

KitzAktuell 07.23 Privat | Business | Landwirtschaft 2024

netto
6 % Gebrauchs-abgabe*
20 % USt.
brutto**
Grundpreis
5,00 €/Monat
60,00 €/Jahr
0,30 €/Monat
3,60 €/Jahr
1,06 €/Monat
12,72 €/Jahr
6,36 €/Monat
76,32 €/Jahr
Arbeitspreis
20,00 Cent/kWh
1,20 Cent/kWh
4,24 Cent/kWh
25,44 Cent/kWh
__Fairnessabschlag (1.1. - 31.12.2024)
-6,50 Cent/kWh
-0,39 Cent/kWh
-1,378 Cent/kWh
-8,268 Cent/kWh
__Arbeitspreis inkl. Fairnessabschlag***
13,50 Cent/kWh
0,81 Cent/kWh
2,862 Cent/kWh
17,172 Cent/kWh

* Gebrauchsabgabe im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Kitzbühel. In anderen Gemeinden kommt der von der jeweiligen Gemeinde festgelegte Satz zur Abrechnung, der bis zu 6 % der Energiekosten (zuzüglich 20% USt.) betragen kann.
** Der Bruttopreis entspricht dem Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe. Sollten sich während laufendem Vertrag die Abgaben ändern, werden die Änderungen an den Kunden weitergegeben.
*** Der Arbeitspreis-Fairnessabschlag ist ein Fairnessabschlag von -6,5 Cent/kWh netto, den wir auf Ihren jeweils gültigen Arbeitspreis für die zwischen 01.01.2024 bis 31.12.2024 von uns an Sie gelieferte elektrische Energie gewähren.