Strompakete
Im Netzgebiet der Stadtwerke Kitzbühel bieten wir ab 01.05.2022 zwei neue Pakete für Haushalts- und Gewerbe-Energie-Kunden gleichermaßen an. Sie können selbst wählen, welches der passende Tarif für Ihre Bedürfnisse ist. Grundgedanke ist, dass Sie zum fairen Preis versorgt werden und ein ökologischer Anreiz mit dem Strompaket verbunden ist.
ComfortPLUS Privat+Business
gültig ab 01.05.2022, Ausgangsindex für Preisanpassung Arbeitspreis ÖSPI: 111,57, Grundpreis VPI 2015: 112,0
Ihre Vorteile im Tarif Privat+Business
- Ideal für Haushalt und Gewerbe
- 20.000 kWh im Jahr für Haushalt, E-Auto und Wärmepumpe zum günstigen Tarif, danach teurer
- Ökologischer Tarif, um einen Beitrag zu tirol2050energieautonom zu leisten, denn mit dem Anreizmodell zum Stromsparen wird dem Tiroler Ziel, -37 % des Energieverbrauchs 2016 bis 2050 einzusparen, Rechnung getragen
ComfortPLUS Nacht
gültig ab 01.05.2022, Ausgangsindex für Preisanpassung Arbeitspreis ÖSPI: 111,57, Grundpreis VPI 2015: 112,0
Ihre Vorteile im Tarif Nacht
- Erster Tarif zum E-Auto laden
- Ideal auch für Aufladen der Speicherheizung oder Aufheizen des Boilers
- Billigerer Nachttarif
- Halbe Grundgebühr sparen
Photovoltaik
Vorraussetzung für die Abnahme der PV Einspeisung ist ein aufrechter Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Kitzbühel und der Einspeisepunkt muss im Netzgebiet der Stadtwerke Kitzbühel sein.
*Der ggf. anfallende Umsatzsteuersatz wird am Vertrag ausgewiesen.
Ihre Vorteile im Tarif Photovoltaik
- Mit allen Tarifen kombinierbar
- Garantierter Abnahmetarif bis 31.12.2022
Im Stromtarif enthalten
- Energielieferung
- Kosten für den Bilanzgruppen-Koordination und Management
- Kosten für Herkunftsnachweise
Entgelte des Netzbetreibers
- Netznutzungsentgelt
- Netzverlustentgelt
- Entgelt für Messleistungen und allfällige Blindleistungslieferungen
- Kosten Nebenleistungen des Netzbetreibers
- In den monatlichen Kosten sind einmalige, eventuell auftretende Kosten (Herstellung, Änderung des Netzanschlusses mit Netzzutritts- und Netzbereitstellungskosten) nicht enthalten. Das wären Kosten, die der Netzbetreiber nicht von sich aus vorschreibt, sondern diese Kosten kommen nur dann zum Tragen, wenn Sie eine Änderung wünschen und an den Netzbetreiber mit diesem Wunsch herantreten, der dann unter Umständen Arbeiten durchführen muss, die er dann Ihnen gemäß Angebot in Rechnung stellt.
Steuern und Abgaben
- KWK-Pauschale
- Ökostrompauschale
- Ökostromförderbeitrag
- Biomassenförderbeitrag Tirol
- Gebrauchsabgabe
- Elektrizitätsabgabe
- Allfällige, durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene, weitere und geänderte Zuschläge
Die allgemeinen Lieferbedingungen elektrischer Energie (ALB) gelten für die Abnahme der Energie. Im Verteilnetz der Stadtwerke Kitzbühel gelten neben diesen Bestimmungen auch die allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz (ANB) der Stadtwerke Kitzbühel in der jeweiligen Fassung.